Formalitäten

Mitzubringen ist der bestehende Ausweis (IDK) und ein aktuelles Passfoto

35 mm x 45 mm. Das Gesicht der antragstellenden Person muss frontal, gegen einen gut kontrastierenden, neutralen Hintergrund aufgenommen werden.

Die IDK ist sofort zu bezahlen!

Gültigkeitsdauer

Personen bis zum

3. Altersjahr

3 Jahre

Personen ab

3. - 18. Altersjahr

5 Jahre

Personen ab

18. Altersjahr

10 Jahre

Ausstellungsdauer
Die Ausstellung einer neuen Identitätskarte ist innerhalb von 15 Arbeitstagen garantiert.

IDK: etwa 15 Arbeitstage

Lieferung
Die Ausweise werden im Normalfall mit eingeschriebener Post direkt zugestellt.


Bisherige Pässe
Die Pässe 03 ohne und 06 mit elektronisch gespeichertem Foto behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Pass- und IDK-Verlust
Die Inhaberin oder der Inhaber eines Ausweises hat einen Verlust der örtlichen Polizei mit Angabe der
Passnummer und dem Ausstelldatum anzuzeigen. Die von der Polizei ausgestellte "Verlustmeldung"
muss bei der Antragstellung eines neuen Ausweises abgegeben werden.


Provisorischer Pass
Ab 2003 werden keine "Not-Identitätskarten" mehr ausgestellt. In dringenden
Fällen kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden, dessen Gültigkeitsdauer maximal
12 Monate beträgt und der nach erfolgter Reise zurückgegeben werden muss!


Gebühren

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