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Nach Auflösung der Schulzahnklinik in Flüh liegt die Verantwortung für die Zahnpflege der Kinder des Kindergartens und der gesamten schulpflichtigen Jugend bei den Eltern. Die Zahnarztwahl wurde vollständig liberalisiert. Die Gemeinden haben mit den Zahnärztege-sellschaften der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und den Zahnärzten der Bezirke Dorneck und Thierstein Verträge abgeschlossen. Die Eltern melden ihre Kinder ab Kindergartenalter bei der Gemeinde an, welche für jedes Kind eine Kontrollkarte erstellt. Den Termin für die jährliche Kontrolluntersuchung müssen die Eltern mit dem Zahnarzt ihrer Wahl in der Zeit von August bis Mai wahrnehmen. Die Kontrollkarte muss vom behandelnden Zahnarzt visiert werden. Auf Grund der eingereichten Kontrollkarte werden die Kosten für jährliche Kontrollen von der Gemeinde übernommen oder die Behandlungen gemäss Regulativ aufgrund des Einkommens subventioniert. Die Gemeinde ist für Aufklärung und Prophylaxe zuständig. Die Aufsicht, die Führung und die administrative Kontrolle über die Prophylaxe obliegt der Schulkommission.
Informationen bezüglich Behandlung sowie Behandlungskosten entnehmen Sie bitte dem Schulzahnpflegereglement, welches Sie auf der Gemeindekanzlei beziehen können.
oder direkt als PDF herunterladen können:
zu den Formularen
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