Der Gemeindepräsident informiert
Liebe Rodersdorferinnen, liebe Rodersdorfer
Der Spätherbst ist da, und mit ihm die wunderschönen Farben der Blätter im Wald und die ersten Schneeflocken. Leider kann Samuel «Sämi» Eugster diese von ihm geliebte Transformation nicht mehr erleben. Der Künstler, der 2019 gemeinsam mit seiner Frau Theres Eugster verdientermassen den Preis des Kantons Solothurn für Bildende Kunst erhielt, ist 87jährig verstorben. Ich selber habe Sämi erstmals kennenlernen dürfen, als er mir 1994 seinen Steg vorstellte, der hoch über den Dächern von Rodersdorf in die Weite unseres Sundgaus führen sollte, wo er abrupt sein Ende gefunden hätte. Fast so, als läge Rodersdorf irgendwo am Meer und müsste dafür sorgen, dass seine Einwohnerinnen und Einwohner erhaben über Holzplanken flanieren und die Weitsicht geniessen könnten. Der Gemeinderat spricht seiner Familie sein tief empfundenes Beileid und Mitgefühl aus.
Sicherheits-Anlass in Rodersdorf zum Thema Einbrüche
Die frühe Dämmerung machen sich diejenigen zunutze, die in vorübergehend leerstehende Häuser und Wohnungen einzubrechen versuchen. Mit einer gewissen Erleichterung durften über 120 Interessierte am kürzlichen Sicherheits-Anlass in Rodersdorf zum Thema Einbrüche zur Kenntnis nehmen, dass in den letzten beiden Wochen keine entsprechenden Delikte in Rodersdorf zu verzeichnen waren. Dies sind, insbesondere nach einer Zeit von Serieneinbrüchen im hinteren Leimental, gute Nachrichten. Hoffen wir, dass es so bleibt. Die Kantonspolizei ist ihrerseits vermehrt präsent. Aber auch wir alle sind aufgefordert, wachsam zu bleiben und alle zumutbaren Vorsichtsmassnahmen zu treffen. Wichtige Erkenntnis: Im Verdachts- oder Schadensfall ausschliesslich die Nummer 117 wählen! Uns bleibt, der organisierenden Gemeinderätin Martina Hartmann herzlich zu danken. Unser grosser Dank geht an die Kantonspolizei mit Lukas Wyss, Martin Husistein und Danjell Quni. Ihre aussergewöhnliche Bereitschaft, uns während zwei Stunden exklusiv Einblicke in ihre Arbeit gegen Einbruchs- und Diebstahlversuche zu geben und auf alle Fragen Antworten zu geben, hat uns sehr beeindruckt.
Rücktritt von Gemeinderätin Martina Hartmann
Leider hat Martina Hartmann, Gemeinderätin (Zämmestoh-für-Rodersdorf ZFR), nach kurzer Amtszeit ihren Rücktritt eingereicht. Sie macht als berufstätige Mutter persönliche und familiäre Gründe geltend. Der Gemeinderat hat ihren Rücktritt mit grossem Bedauern angenommen und dankt ihr herzlich für die bisherige engagierte Tätigkeit und ihre teamorientierte Zusammenarbeit. Ihre Partei ZFR ist daran, möglichst zeitnah ihre Nachfolge im Gemeinderat zu regeln.
Budget 2026
Mangel an Finanzen beschreibt die herausfordernde Situation, mit der sich der Gemeinderat in mehreren Sitzungen über Wochen hinweg vertieft beschäftigt hat. Er beriet in vier Lesungen das Budget 2026 und nahm dabei wiederholt signifikante Kürzungen der Ausgaben vor. Wichtige Investitionen mussten auf der Zeitachse um mehrere Jahre nach hinten verschoben, wenn sie nicht als absolut dringlich eingestuft wurden.
Die ungünstige Entwicklung der aktuellen und der erwarteten Finanzkennzahlen beruhen einerseits auf einem veritablen Einbruch bei nachlaufenden Steuereinnahmen, die sich auf vergangene Jahre beziehen. Hier fehlen uns zukünftig jährlich mehr als CHF 400'000 im Vergleich zum Budget 2025.
Zum anderen steigen die Transferkosten für die Bereiche Soziales und Gesundheit erneut überproportional an. Die Bildungsausgaben nehmen sich erneut hoch aus. Die Gemeinden mussten im Zuge des jüngsten Massnahmenplans des Kantons Solothurn 2024 feststellen und hinnehmen, dass in grösserem Mass Aufgaben und Finanzlasten vom Kanton auf sie abgeschoben wurden. Auch die Abgabe der Gemeinde Rodersdorf in den kantonalen Finanzausgleich fällt noch einmal deutlich höher aus! Im Vergleich zum Budget 2025 ergeben sich im Budget 2026 somit signifikante Abweichungen. Ohne weitere grosse und unpopuläre Steuererhöhung ist dieser Entwicklung nicht beizukommen. Andernfalls wird sie zu einer nicht mehr tolerierbaren Schuldenerhöhung führen.
Um der beunruhigenden Tendenz zu weiter steigenden Ausgaben und rückläufigen Einnahmen wirkungsvoll zu begegnen, hat der Gemeinderat deshalb einstimmig entscheiden müssen, der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025 mehrere Massnahmen zum Beschluss vorzulegen. Von der Gesamtheit dieser Massnahmen verspricht sich der Gemeinderat eine nachhaltige Trendumkehr. Der Gemeinderat ist sich sehr wohl bewusst, dass all diese Massnahmen äusserst unpopulär sind:
Massnahme 1
Einnahmensteigerung durch Erhöhung des kommunalen Steuerfusses um 14 Punkte: ein Punkt erhöht die Steuereinnahme um ca. CHF 40'000. Insgesamt würden damit ca. CHF 560'000 jährlich kompensiert. 14 Punkte entsprechen ca. 11% der Gemeindesteuer. Eine Senkung des neuen Steuerfusses ist voraussichtlich erst 2029 oder 2030 möglich.
Massnahme 2:
Strikte Ausgabenoptimierung auf Gemeindeebene: Streichung von Projekten und/oder Weiterverrechnung von Kosten an Dritte.
Massnahme 3:
Konsequente Priorisierung von Investitionen nach Wichtigkeit und Dringlichkeit, und wo immer möglich deren Verschiebung auf spätere Jahre.
Selbst unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Massnahmen weist das Ergebnis für den «Allgemeinen Haushalt» immer noch einen Aufwandüberschuss von mehr als CHF 350'000 aus.
Einführung von Tempo 30 auf Gemeindegebiet, Vergabe
An der Versammlung vom 5.12.2024 hat die Einwohnergemeinde die Konsultativabstimmung über die Einführung von Tempo 30 auf den Gemeindestrassen mit 93 Ja- gegen 4 Nein-Stimmen beschlossen sowie in der Folge den Ausführungskredit in Höhe von CHF 90'000 gutgeheissen.
Der Gemeinderat hat am 13. November 2025 trotz der herausfordernden Finanzlage beschlossen, vom Verpflichtungskredit Gebrauch zu machen. Er beurteilt das Projekt als dringlich und notwendig. Notwendig ist es aus Sicherheitsgründen. Die Dringlichkeit der besteht darin, dass bei Verschieben des Projektes auf Gemeindestrassen die festgelegte kantonale Realisierung von Tempo 30 auf einem wichtigen Abschnitt der Kantonsstrasse entfallen würde. Der Kanton Solothurn fordert Planungssicherheit. Der Gemeinderat kann und will das Risiko nicht eingehen, dass bei einer späteren Umsetzung von Tempo 30 auf Gemeindestrassen der Kanton Solothurn auf die Temporeduktion auf der Kantonsstrasse verzichten würde.
Das aufwendige Bemühen des Gemeinderats um Offerten zu möglichst günstigen Konditionen war erfolgreich. Aufgrund der mit Abstand günstigsten Offerte, aber auch aus Qualitätsgründen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit der Firma MOVEING AG in Basel für Detailplanung und Umsetzung.
Der Gemeinderat erteilte der Firma MOVEING AG deshalb den Auftrag zur Detailplanung Massnahmen von Tempo-30-Zonen auf allen Gemeindestrassen im Siedlungsgebiet und einer Begegnungszone bei Schulgebäude und Kindergarten gemäss Offerte vom 5.11.2025 (CHF 13’837.35 Kostendach, Abrechnung nach Aufwand).
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass geschätzte Umsetzungskosten der geplanten Massnahmen (Schilder, Signalisation am Boden usw.) von max. CHF 30'000 zu erwarten sind. Diese Umsetzungskosten sind nicht Gegenstand der Auftragserteilung. Eine allfällige Boden-Signalisation von Parkfeldern würde extra berechnet. Auch sie ist nicht Gegenstand der MoveIng AG-Offerte und der erfolgten Vergabe durch den Gemeinderat.
Einsprache gegen den öffentlich aufgelegten Teilerschliessungsplan «Dorf»
Gegen den von der Gemeinde Rodersdorf öffentlich aufgelegten Teilerschliessungsplan „Dorf“, Öffentliche Auflage vom 05.06.2025 – 07.07.2025, haben Dr. Urs Jeker und 77 Mitunterzeichner:innen per Adresse Dr. Urs Jeker fristgerecht Einsprache beim Gemeinderat erhoben. Die Einsprache richtet sich gegen die Aufhebung des seit vielen Jahren geplanten Fusswegs zwischen der Oberdorfstrasse und der Biederthalstrasse u.a. auf der Parzelle GB-Nr 962.
Der Gemeinderat hat die Einsprache mit Mehrheitsentscheid abgelehnt. Er argumentiert, dass der zurzeit rechtsgültige Erschliessungsplan auch nach Auffassung von kantonalen Stellen nicht die grösstmögliche Flexibilisierung zulässt, wie von den Einsprechenden behauptet wird. Die Breite des zu erstellenden Fussweges ist auf mindestens 2,5m festgelegt. Seine Lage kann nicht frei ausgehandelt werden, da der Anschlussteil Oberdorfstrasse und der Anschlussteil Biederthalstrasse bereits existieren und gemäss rechtsgültigem Erschliessungsplan Anfang und Ende des Weges darstellen. Da sich die Anschlussstellen auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der betroffenen Parzellen (GB Nrn.197, 201, 962) befinden, muss ihre Verbindung zwangsläufig diagonal oder rechtwinklig über das bestehende Grundstück verlaufen. Flexibel ist einzig der detaillierte Verlauf der Verbindung. Eine Verlegung an den Rand des Grundstücks ist gemäss rechtsgültigem Erschliessungsplan ausgeschlossen.
Rodersdorf ist eine vergleichsweise kleine Gemeinde, in der insbesondere die BLT-Haltestelle, die Bildungseinrichtungen und die Gemeindeverwaltung von überall her in kürzester Zeit erreicht werden können. Dass der Bedarf nach weiteren Wegen zur Verminderung von Gehdistanzen um wenige Minuten nicht vorhanden ist, belegt allein schon der Umstand, dass seit 2013 trotz vorhandener Rechtsgrundlage (Erschliessungsplan) von keiner Seite die Realisierung der vorgesehenen Fusswege gefordert resp. in Angriff genommen worden ist. Nach Auffassung des Gemeinderates ist die Fusswegverbindung von der Oberdorfstrasse zur Biederthalstrasse für die Erschliessung des Quartiers keineswegs notwendig. Sie stellte vielmehr einen unverhältnismässigen Eingriff in Grundeigentum dar und würde erhebliche Kosten für Realisierung und Unterhalt nach sich ziehen.
Der umstrittene Fussweg vermag nach Ansicht des Gemeinderats auch keinen Beitrag zur Schulwegsicherheit zu leisten bzw. ist dazu nicht notwendig. Ein Bedürfnis oder Sicherheitsdefizite hinsichtlich der bestehenden Gemeindestrassen und -wege wurde in all den Jahren nicht angemeldet. Diese werden von Eltern bei der Querung der Kantonsstrasse verortet.
Mit der Ablehnung der Einsprache Dr. Urs Jeker durch den Gemeinderat wurde der Teilerschliessungsplan „Dorf“ vom Gemeinderat in der Fassung der öffentlichen Auflage vom 5. Juni 2025 dem Regierungsrat des Kantons Solothurn zur Genehmigung unterbreitet.
Gegen den Entscheid des Gemeinderates haben nun Dr. Urs Jeker und 30 Mitunterzeichnende, die er vertritt, beim Bau- und Justizdepartementes des Kantons Solothurn fristgerecht Einsprache erhoben. Dem Gemeinderat wurde vom Departement eine Frist zur Stellungnahme bis 12. Dezember 2025 eingeräumt.
Einführung einer Kurtaxe
Der Gemeinderat hat beschlossen, ab 1. Januar 2026 für touristische Gäste eine Kurtaxe pro Übernachtung einzuführen. Für die Pächterinnen und Pächter der Pflanzlandstiftung (Verein Familiengärten) und andere Ferienhäuser wird eine moderate Pauschaltaxe pro Haus und Jahr erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach der Wohngeschossfläche. Das Kurtaxen-Reglement wird der Einwohnergemeindeversammlung (EGV) vom 3. Dezember 2025 zum Beschluss vorgelegt. Es wurde durch Juristen des Kantons Solothurn zweimal vorgeprüft und soll, nach Beschluss der EGV ab 2026 in Kraft treten.
Anpassung Mietgebühren für auswärtige Vereine
Auswärtige Vereine bezahlten bis anhin keine Mietgebühren für die Benützung von Gemeindeinfrastruktur (Gemeindesaal, Mehrzweckgebäude-Saal usw.). Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Praxis zu ändern und unter bestimmten Voraussetzungen für diese Vereine Gebühren zu erheben, wie dies in Nachbargemeinden praktiziert wird.
Gemeinde-Initiative «Faire Verteilung der Nationalbankgelder»
Gemäss Art. 31 des Nationalbankgesetzes erfolgen – soweit Gewinne anfallen respektive entsprechende Reserven vorhanden sind – jährliche Gewinnausschüttungen im Verhältnis 1/3 für den Bund und 2/3 für die Kantone. Die Ausschüttungen, die in unterschiedlicher Höhe anfallen, fliessen bis anhin in die Rechnung des Kantons. Ein Anteil für die dritte Staatsebene, die Gemeinden, ist bisher nicht vorgesehen.
Der Gemeinderat Rodersdorf verlangt gemeinsam mit anderen Gemeinden des Kantons Solothurn einen eigenen Anteil an den Ausschüttungen der schweizerischen Nationalbank. Ein Anteil der Gemeinden rechtfertigt sich auch, weil die Gemeinden unter anderem mit den Leistungsfeldern Alter/ Pflege und Soziales zwei wichtige Bereiche der staatlichen und gesellschaftspolitischen Tätigkeit praktisch allein tragen. Diese Bereiche sind in den letzten Jahren ständig gewachsen. Auch in Zukunft ist ein starkes Wachstum aufgrund der demographischen Entwicklung zu erwarten.
Die finanzielle Last kann durch die Gemeinden nur mit grossen Schwierigkeiten getragen werden. Die Gemeinden verlieren zum Teil ihre finanzielle Selbständigkeit oder werden zumindest in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt. Mit der Ausschüttung der Hälfte der Nationalbankgewinne soll somit die Gemeindeautonomie für die Zukunft zumindest erhalten oder wiederum gestärkt werden!
Die Verteilung an die Kantone der Schweiz erfolgt nach der Bevölkerungszahl. Auch eine Verteilung innerhalb des Kantons Solothurn auf die Gemeinden soll entsprechend nach der Bevölkerungszahl erfolgen, damit kein neuer Finanzausgleich geschaffen werden muss.
Die Gemeindeinitiative wird der Einwohnergemeindeversammlung Rodersdorf am 3. Dezember zum Beschluss vorgelegt.
Ersatz Wasserleitung Grossbühlstrasse
Von der Gebäudeversicherung werden, wenn die Leitungen älter als 60 Jahre alt sind, 18% der Gesamtkosten (exkl. Hausanschlüsse) übernommen. Die Leitungen weisen ein Alter von 65 Jahren auf. Aufgrund der Sparzwänge der Gemeinde wird der Firma Märki AG eine streckenverkürzte Variante ausschliesslich für den Abschnitt Gartenweg bis Kirchgasse in Auftrag zu geben und die Ausführung in konventionellem Grabenbau auf Mitte Januar 2026 zu terminieren. Die Kosten belaufen sich auf ca. CHF 158'000.
Legislaturziele 2025 bis 2029
Der Gemeinderat tut sich etwas schwer mit der definitiven Festlegung der Legislaturziele 2025 bis 2029. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation ist die Aufnahme von Zielen, die substantielle Kosten verursachen, nur bei hoher Dringlichkeit und Wichtigkeit möglich. Die definitive Festlegung der Legislaturziele ist zudem vom Budgetentscheid des Souveräns abhängig.
Ortsplanungsrevision
In der Sonderkommission Ortsplanungsrevision hat der neugewählte Gemeinderat Yves Strobel als Ressortverantwortlicher Finanzen anstelle der auf Ende der Amtsperiode zurückgetretenen Gemeinderätin Inge Pesenti Einsitz genommen. Das Amt für Raumplanung (ARP) hat unsere Eingabe aller relevanten Ortsplanungs-Unterlagen grundsätzlich als sehr positiv beurteilt. In den obligatorischen Bereich fallen eher wenige Anpassungen. Weitere Anpassungen werden vom ARP als wünschenswert eingestuft. Die SOKO OPR ist daran, die entsprechenden Teile der Unterlagen einer erneuten kritischen Beurteilung zu unterziehen. Anschliessend wird der Gemeinderat darüber entscheiden müssen. Vor der nochmaligen Einreichung beim Kanton ist eine weitere Mitwirkungsveranstaltung geplant. Ihre Terminierung steht noch nicht fest. Interessierte finden alle aktuellen Unterlagen auf unserer Webseite www.rodersdorf.ch
Jubiläum 750 Jahre Rodersdorf
Die Planung der Aktivitäten über das Jubiläumsjahr 2027 hinweg befindet sich in vollem Gange. Das Fest zum Jubiläum 750 Jahre Rodersdorf erstreckt sich vom 10. bis 12. September 2027. Der eigentliche Festakt findet am Sonntag, 12. September 2027, statt. Der Regierungsrat wurde informiert und wird mindestens durch den Landammann vertreten sein.
Der neue Gemeinderat ist als Team bereit, die grossen finanziellen Herausforderungen anzunehmen. Dabei darf von uns nicht vergessen werden, was mir ein Finanzverantwortlicher des Kantons Solothurn in einem der vielen Gespräche über unsere Situation mit auf den Weg gegeben hat: Bitte vergesst nicht, welch tolle Errungenschaften ihr für die Zukunft eures Dorfes geschaffen habt, sagte er. Er meinte damit unseren internationalen Veloweg, unsere Bildungsbauten für Schule und Kindergarten und unsere Aussenanlagen mit Sportgeräten und Pumptrack.
Ihnen, liebe Rodersdorferinnen und Rodersdorfer, wünsche ich frohe und festliche Adventstage.
Herzliche Grüsse von der der Leimenstrasse 2
EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF
Der Präsident
Thomas Bürgi
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| Der Gemeindepräsident informiert 20251202 (PDF, 504.67 kB) | Download | 0 | Der Gemeindepräsident informiert 20251202 |