Der Gemeindepräsident informiert

Ich informiere Sie im Folgenden über wichtige Ereignisse, die unsere Gemeinde betreffen, sowie über jüngst getroffene Entscheide des Gemeinderats.
01. Dez. 2023

JASOL Standort Sägi-Areal abgebrannt

In der Nacht vom 29. auf den 30. November 2023 ist die Liegenschaft Nr. 66 in Bättwil grösstenteils abgebrannt. Zum Glück haben keine Personen Schaden an Leib und Leben erlitten!

Gelände und Bauten des sogenannten Sägi-Areals Bättwil gehören seit 2010 den Gemeinden Bättwil, Witterswil, Metzerlen-Mariastein und Rodersdorf, die sich damals mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag zur Gemeinschaft «Sägi Bättwil» zusammengeschlossen haben. Rodersdorf hält dabei einen Anteil von 27,4/100. Wir werden in der Gesellschaft Sägi-Areal vorausschauend und mit Bedacht entscheiden müssen, welche Schritte zu unternehmen sind, und letztlich darüber entscheiden, was mit der Brandruine geschehen soll. Hier werden versicherungsrechtliche Fragen eine entscheidende Rolle spielen.

Katastrophal nehmen sich die Konsequenzen des Brandes für die Jugendarbeit Solothurnisches Leimental (JASOL), ganz konkret für die betroffenen Jugendlichen und ihren initiativen Leiter Niggi Studer aus. In dem abgebrannten Gebäude waren sowohl das Jugendprojekt FREI-ZEIT-WERKSTATT als auch die JASOL-Werkstatt mit einer Menge Mobiliar, Werkzeug, Maschinen und Restaurationsobjekten beheimatet. Nichts ist weiterhin brauchbar.

Niggi Studer und die betroffenen Jugendlichen haben bereits Solidaritätsbekundungen, Mitgefühl und Hilfsangebote entgegennehmen dürfen, darunter auch vom Gemeinderat Rodersdorf. Die JASOL, so haben wir erfahren dürfen, gibt nicht so schnell auf. Sie hat bereits wieder Maschinen, Werkzeuge und Werkstattmobiliar oder auch Bauholz angeboten erhalten. Eine besondere Herausforderung wird die Suche nach Ersatzräumen sein, die wenn möglich in der Nähe des Oberstufenzentrums Bättwil liegen.

  

Der Gemeinderat hat an seinen Sitzungen vom 9. und vom 23. November 2023 folgende Beschlüsse gefasst (Auswahl): 

 

Kreditanträge Wasserleitungen Leimenstrasse und Rösmattstrasse

Die Wasserleitung (Sauberwasser) in der Leimenstrasse im Bereich zwischen Birken- und Aegertenstrasse weist einen sehr schlechten Zustand auf. In diesem Abschnitt haben sich 8 Leitungsbrüche ereignet, der letzte am 30. August 2023, welcher zur Überflutung des Untergeschosses einer angrenzenden Liegenschaft führte und einen hohen Sachschaden verursachte. Im nächsten Jahr soll gemäss Beschluss des Gemeinderats die Wasserleitung dieses maroden Abschnittes der Leimenstrasse von rund 250 m ersetzt werden.

Die Wasserleitung in der Rösmattstrasse im Bereich der Mühlestrasse und dem Hydranten Nr. 52 befindet sich ebenfalls in einem besorgniserregenden Zustand. In diesem Abschnitt haben sich bereits 7 Leitungsbrüche ereignet, der letzte am 11. März 2023. Er führte zu einer Überflutung des Kellergeschosses und hohem Sachschaden in einer angrenzenden Liegenschaft. Im nächsten Jahr, so hat der Gemeinderat beschlossen, soll die Wasserleitung dieses maroden Abschnittes von rund 185 m ersetzt werden.

Wenn der Gemeinde der schlechte Zustand der Leitung bekannt ist, kann unsere Haftpflichtversicherung bei einem nächsten Ereignis die Schadenübernahme (nur Zeitwert!) ausschliessen und Regress auf die Gemeinde nehmen. Der Gemeinderat will dies verhindern.

Die entsprechenden Beträge für den Wasserleitungsersatz werden im Budget 2024 eingestellt und der Einwohnergemeinde als Kreditantrag zum Beschluss vorgelegt.

Es ist festzuhalten, dass die Gemeinde Rodersdorf im Besitz ist von Wasserleitungen mit einer Gesamtlänge von 16,5 Kilometer. Bei der Annahme einer durchschnittlichen Lebensdauer von 60 Jahren müsste die Gemeinde Rodersdorf alljährlich Wasserleitungen auf einer Länge von 275 m ersetzen!

 

Vergabe Kanal-TV Aufnahmen Abwasserleitungen

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Kanal-TV-Aufnahmen im Sektor D der Kanalisationsleitungen einstimmig an die Ex-Team AG, deren Offerte über CHF 15'682 die günstigste war. Die Bauverwaltung wird den Auftrag vergeben und die Arbeiten zu koordinieren.

 

Schützenhaus, Wechsel ins Verwaltungsvermögen

Das Schützenhaus liegt auf Parzelle 162 in der Landwirtschaftszone zwischen Biederthalstrasse und Eichackerweg. Die Parzelle umfasst 3135 m2. Davon sind 2500 m2 als Grünland verpachtet und werden entsprechend bewirtschaftet. Das Schützenhaus dient nicht mehr seiner ursprünglichen Nutzung und Bestimmung. Das ‘Obligatorische’ wird dort längst nicht mehr geschossen. Rodersdorf ist vor geraumer Zeit dem Zweckverband Gemeinschaftsschiessanlage Schürfeld in Aesch beigetreten.

Bei strenger Auslegung der HRM2 Richtlinien müsste einerseits der verpachtete Landabschnitt Grünland dem Finanzvermögen, der Landabschnitt des Schützenhauses dem Verwaltungsvermögen zugeordnet sein, weil die Liegenschaft für kulturelle, soziale und gemeindeinterne Anlässe benutzt wird.

Bei wertmässig kleinen Parzellen wird indessen eine buchhalterische Aufteilung in zwei verschiedenen Bilanz-Positionen nicht gewährt. Das Amt für Gemeinden hat bestätigt, der Umgliederung der gesamten Parzelle 162 ins Verwaltungsvermögen basierend auf einer Grobeinschätzung zuzustimmen. Der Gemeinderat hat entsprechend Beschluss gefasst. Nunmehr befindet sich die gesamte Parzelle im Verwaltungsvermögen.

Die Parzelle 162 ist mit CHF 66‘700 bilanziert. Dieser Betrag muss nach der Umgliederung über 33 Jahre abgeschrieben werden. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt CHF 2’021.

 

Erläuterungen zu den Traktanden der EGV vom 7. Dezember 2023

Der Gemeinderat hat sämtliche Erläuterungen zu den 17 (!) Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 redigiert und verabschiedet. Im Zentrum der wichtigen EGV steht die Genehmigung des Budgets durch die anwesenden Stimmberechtigten.

 

Protokoll der ausserordentlichen EGV vom 27. September 2023

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung (a.o. EGV) vom 27. September 2023 einstimmig und gibt es zur Veröffentlichung auf der Webseite der Gemeinde frei. Gedruckte Exemplare können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

 

Baurechtszins Wohngenossenschaft Rösmatt 2024 - 2033

Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung (EGV) mit Mehrheitsbeschluss, den Baurechtszins für die Wohngenossenschaft Rösmatt für die zweite Zehnjahres-Periode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2033 gemäss der seinerzeit vertraglich festgelegten Berechnungsformel auf CHF 57‘050 festzulegen. Der bisherige Baurechtszins betrug CHF 37'000. Bei der Neuberechnung, die alle zehn Jahre zu erfolgen hat, handelt es sich um einen Beschluss, der eine wiederkehrende Finanzfolge von mehr als CHF 10'000 ergibt. Gemäss der alten Gemeindeordnung (in Kraft bis 31. Dezember 2023) muss die Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 darüber befinden. Die neue Gemeindeordnung (in Krafttreten 1. Januar 2024) erhöht die Kompetenz des Gemeinderats für Sachgeschäfte mit wiederkehrender Finanzfolge auf CHF 20'000.

 

Frühe Sprachförderung

Die vorschulische Sprachförderung wird gemäss dem Regierungsratsbeschluss 2020/1567 vom 10. November 2020 ab 1. Januar 2024 in Rodersdorf eingeführt. Die Sprachkompetenzen von Kindern mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen sollen möglichst vor dem Eintritt in den Kindergarten aufgebaut und gestärkt werden. Die Frühe Sprachförderung kann in unterschiedliche Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung oder der Spielgruppen integriert sein.

Das Reglement Frühe Sprachförderung regelt die Beitragsleistung durch die Gemeinde. Die Gemeinde bezahlt den anspruchsberechtigten Erziehungsberechtigten von Kindern mit Wohnsitz in Rodersdorf Beiträge an die effektiven Kosten, die nach Einkommensverhältnissen abgestuft sind. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde ist in einer Tarifordnung geregelt.

 

Verpflichtungskredite

Für gewährte Kredite der Einwohnergemeindeversammlung muss die Verwaltung eine Verpflichtungskreditkontrolle führen. Nach Abschluss der Vorhaben, für welche die Kredite beschlossen wurden, müssen alle Kredite abgerechnet und dem GR die detaillierten Kreditabrechnungen zur Genehmigung vorgelegt werden. Bewilligt der Gemeinderat die Schlussabrechnung, genügt ein Vermerk in der Spalte «Schlussabrechnung» der Verpflichtungskontrolle, um dies der Gemeindeversammlung zur Kenntnis zu bringen. Überschreiten die Ausgaben die Kreditlimite sowie die Kompetenz des Gemeinderates, muss der Einwohnergemeindeversammlung die Kreditüberschreitung zur Genehmigung unterbreitet werden. Gewährte Kredite, die innert 5 Jahren nicht beansprucht werden, sind verjährt.

Vor dem Hintergrund dieser Regeln genehmigte der Gemeinderat die Abrechnung der Kredite betreffend Schule, Gemeindestrassen, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäss der Verpflichtungskreditkontrolle und beantragt der Einwohnergemeindeversammlung vom 07.12.2023 die Genehmigung der Kreditüberschreitung Sanierung Birkenstrasse im Betrage von CHF 100‘975.00.

 

Massnahmenkatalog Quellwasserschutzzonen

Die Quellwasserschutzzonen sollen erhalten bleiben und es soll Sorge zu ihnen getragen werden. Es handelt sich um eine kommunale Schutzzone, also muss die Gemeinde Massnahmen ergreifen. Ein klarer Ablauf und ein unmissverständlicher Massnahmenkatalog bzw. Ablauf und Massnahmen zuhanden der Bauherrschaften, Architektinnen und Architekten fehlen.

Es soll ein Massnahmenkatalog erstellt werden, der jeder Bauherrschaft zusammen mit dem Baugesuch abgegeben wird und der als Leitfaden für die Kontrolle durch die Baukommission dienen kann.

Der Gemeinderat wählte dazu eine nicht ständige Kommission «Massnahmenkatalog Grundwasserschutzzone» bestehend aus Beat Strebel, Hans Wirz, Christian Hefel, Heini Trümpy und Christian Dalucas und mandatiert sie mit der Erarbeitung eines Massnahmenkatalogs für Bauten in den Quellschutzzonen: Hinweise, Vorgaben für Bauherrschaften und Architekt:innen; Überprüfung bestehender Kanalisationen in der Quellschutzzone; Baustellenentwässerung; Siedlungsentwässerung; Information der Bevölkerung zur Nutzung, Vermeidung und Reduzierung von Abwässern. Der Entwurf eines Massnahmenkatalogs soll dem Gemeinderat bis spätestens 15. Juni 2024 zugestellt werden.

 

Konzept Asylwesen für Personen mit Status S

In seiner Sitzung vom 01. Juni 2023 mandatierte der Gemeinderat die Asylkommission, eine Auslegeordnung zum Asylwesen und zur Freiwilligenarbeit für die aus der Ukraine Geflüchteten in Rodersdorf zu erstellen sowie Vorschläge auszuarbeiten, wie diese Freiwilligenarbeit besser koordiniert und die Freiwilligen in Rodersdorf unterstützt werden können. Dieses Konzept liegt nun vor. Es beinhaltet die Umwandlung des

Ressorts Bildung der bisherigen Asylkommission in das Ressort Statuts S. Somit benötigt die Kommission auch kein weiteres Mitglied.

Der Gemeinderat genehmigte einstimmig das erarbeitete Konzept „Begleitung von Personen mit Status S“ und beauftragt die Asylkommission mit der Umsetzung der im Konzept enthaltenen Massnahmen.

 

Standortbestimmung Legislaturziele 2021 – 2025

An der Gemeinderatssitzung vom 1. Juni 2023 wurden die Legislaturziele 2021 – 2025 definitiv festgelegt. Die Mitglieder des Gemeinderates haben eine Standortbestimmung hinsichtlich der Erreichung der Legislaturziele vorgenommen. Es wurde vermerkt, welche Ziele bereits erreicht sind, welche mit grosser Sicherheit bis Ende Legislatur erreicht werden, und welche sich allenfalls oder mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht erreichen lassen. Die entsprechenden Kommentare zu den einzelnen Zielen wurden nunmehr in das aktuelle Dokument Legislaturziele eingearbeitet. Zum Glück steht bei den meisten Zielen, Projekten und Massnahmen die Ampel auf Grün! Der Einwohnergemeindeversammlung soll jedes Jahr Bericht erstattet werden, so auch an der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023.

 

Vandalenakte und Nazi-Symbole

Der Gemeinderat Rodersdorf ist stark beunruhigt wegen der zunehmenden Anbringung von Nazi-Symbolen, die klar antisemitisches Gedankengut transportieren, und verurteilt diese kriminellen Handlungen aufs Äusserste. Gleichzeitig nimmt er mit Besorgnis zur Kenntnis, dass weitere Vandalenakte zur Zerstörung von gemeindeeigener Infrastruktur führen. Er hat Anzeige gegen Unbekannt eingereicht und auf Vorschlag der Kantonspolizei beschlossen, dass sachdienliche Mitteilungen, die zur Aufklärung der Delikte führen, von der Gemeinde mit jeweils CHF 250.- belohnt werden.

Der Gemeindepräsident wurde vom Gemeinderat einstimmig mandatiert, die Öffentlichkeit in Absprache mit der Kantonspolizei Solothurn darüber zu orientieren. Gleichzeitig wurde das von ihm verfasste Informationsschreiben einstimmig gutgeheissen. Es wurde in der Zwischenzeit allen Haushalten zugestellt.

 

Friedhof Rodersdorf, Gemeinschaftsgrab und Sternenkinder

Die erweiterte nicht ständige Kommission Planung und Projektwahl des neu zu errichtenden Gemeinschaftsgrabs sowie der Grabstätte für Sternenkinder hatte sich einstimmig für je ein Projekt entschieden. Der Gemeinderat folgte ihrem Antrag und beschloss, sowohl das Gemeinschaftsgrab als auch die Grabstätte für Sternenkinder auf dem neuen Friedhof hinter der Kirche zu erstellen. Ausgewählt wurde das Projekt «Scheibe» der Firma Steiner. Als Grabstätte für Sternenkinder wurde die Umsetzung des Projektes «Stern» der Firma Steiner beschlossen, welches ebenso im neuen Friedhof zu liegen kommt.

Die Kommission und die Mitglieder des Gemeinderats hatten sich vorgängig mit einer Petition auseinandergesetzt, die einen Standort vor der Kirche, also am Ort des Alten Friedhofs verlangte. Sie kamen zum Schluss, dass sich der verlangte Standort weniger gut eigne, und zwar insbesondere aufgrund des zum Teil beträchtlichen Strassenlärms, der bestehenden Altgräber sowie wegen weiteren ästhetischen und praxisbezogenen Gründen. Einigkeit herrschte darüber, dass mittels eines Gestaltungs- und Pflegekonzepts für den Alten Friedhof dessen Aufwertung vorgenommen werden soll. Mitglieder des Kirchenrates und ein Vertreter der Werk-Wasser-Kommission (WeWaKo) werden das Pflegekonzept gemeinsam erarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen.

 

Regionales Kinder- und Jugendleitbild

Die Gemeinden des solothurnischen Leimentals verfügen über die gemeinsame Organisation JASOL (Jugendarbeit Solothurnisches Leimental) und arbeiten in vielen Bereichen eng zusammen. Es ist vorgesehen, das Kinder- und Jugendleitbild, das im Aktionsplan Kinderfreundliche Gemeinde Rodersdorf eine zentrale Rolle einnimmt, zunächst gemeindeübergreifend, also regional zu erstellen. Während dieses Prozesses, aber auch danach, kann das Leitbild nach Bedarf jederzeit auf die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Gemeinden angepasst werden.

Der Prozess wird von der JASOL verantwortet. Das Leitbild soll partizipativ erarbeitet werden. In der Steuergruppe nehmen Vertretende jeder Gemeinde Einsitz. Diese Steuergruppe ist verantwortlich für den Prozess. Im Verlauf des Prozesses werden fachspezifisch weitere Personen miteinbezogen. Schliesslich können sich an einem regionalen Denktag alle interessierten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen einbringen. An den Kosten des regionalen Prozesses wird sich Rodersdorf mit rund CHF 1250 beteiligen.

In der Folge wird das Kinder- und Jugendleitbild bei Bedarf durch gemeindespezifische Punkte ergänzt und zunächst dem Gemeinderat, anschliessend der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Es soll Rodersdorf als Wegweiser für eine zukunftsgerichtete Kinder- und Jugendpolitik dienen.

 

Herzlicher Gruss von der der Leimenstrasse 2

 

EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF

Der Präsident

Thomas Bürgi

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