Der Gemeindepräsident informiert

Liebe Rodersdorferinnen, liebe Rodersdorfer Gerne informiere ich Sie über aktuelle Themen und die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023.
15. Dez. 2023

Bahnhofplatz

Ein Bild spricht mehr als tausend Worte. Leider sind die kleinen Seen und Rinnsale auf dem Bahnhofplatz Rodersdorf zwar eindrücklich, aber keineswegs aufstellend. Durch die Sanierung der Tramschlaufe und etliche Bauvorhaben ist das Terrain noch mehr in Mitleidenschaft gezogen worden, als es ohnehin schon war. Dies betrifft insbesondere die Parkfelder für Pendlerinnen und Pendler. Wer dort ohne Gummistiefel unterwegs ist, muss mit nassen Füssen rechnen.

Als Gemeindepräsident und Mitglied des BLT-Beirats bin ich mit den Bau- und Planungs-Verantwortlichen der BLT (der Besitzerin des Bahnhofplatzes) in intensiven Gesprächen darüber, wie die offensichtlichen Schäden möglichst umgehend rückgängig gemacht werden können. Wir sind vorerst auf Vorschlag der BLT übereingekommen, dass der Rückbau der Bauinstallationen und das Ende des anhaltenden Nasswetters abgewartet werden müssen. Nur so ist zu vermeiden, dass die PTT-Busse und Lastwagen der Baufirmen die reparierten Flächen nicht umgehend wieder beschädigen. Die Vertiefungen, in welchen sich Wasser sammelt, sollen anschliessend bei trockenem Wetter aufgefüllt und verschlossen werden.

Ich hoffe, dass sich damit die unhaltbaren Nasszonen beseitigen oder deutlich verbessern lassen. Hinsichtlich einer späteren und nachhaltigen Lösung mit Drainage sind erste Grobabklärungen im Gange.

 

Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023

An der sogenannten Budget-Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 wurden wichtige Beschlüsse gefasst. Bis auf zwei wurden alle budgetrelevanten Anträge des Gemeinderats im Sinne des Gemeinderats beschlossen. Das Budget wurde genehmigt. Ein nicht budgetrelevantes, aber aus Sicht des Gemeinderates wichtiges Traktandum betreffend Austritt aus der Stiftung Alters- und Pflegeheim Wollmatt in Dornach, wurde entgegen dem Antrag des Gemeinderats abgelehnt.

 

Kreditüberschreitung Sanierung Birkenstrasse Jahre 2018-2020

Eine wichtige Frage aus den Reihen der Versammlung betraf die längst abgeschlossene Sanierung der Birkenstrasse. Es wurde die Frage aufgeworfen, weswegen der Planungs- und Umsetzungskredit von insgesamt CHF 200'000 vom früheren Gemeinderat um CHF 100'995 überschritten wurde. Unsere vorgängige Analyse aller Detailunterlagen hatte ergeben, dass in der im August 2021 abgelaufenen Legislaturperiode unser Vorgänger-Gemeinderat nicht budgetierte Gerichtskosten bezahlen musste, und zwar aufgrund von Rechtsstreitigkeiten mit den Anstössern der Birkenstrasse. Zudem hatte die Gemeinde damals Zusatzkosten für die Folgen des verhängten Baustopps (mehrmalige Errichtung der Bauinstallationen, Zusatzgutachten usw.) zu übernehmen. Weiter fielen hohe Übernahmekosten für zugesagten, aber nicht budgetierten Landerwerb zugunsten eines Anstössers der Birkenstrasse an.

Leider war die Überschreitung des Kredits Birkenstrasse, obwohl dies der Planung des damaligen Gemeinderats entsprochen hätte, nicht vor der Übergabe der Gemeindegeschäfte 2021 an das neugewählte Gemeinderatsgremium der Gemeindeversammlung vorgelegt worden.

 

Reittierreglement zurückgewiesen

Als letztlich in der Praxis nicht oder nur mit Mühe umsetzbar wurde von den anwesenden 143 (!) Stimmberechtigten ein Reittierreglement befunden, welches der Gemeinderat einführen wollte und das eine jährliche Steuer für Reittiere von maximal CHF 150 vorsah. Es wurde Nicht-Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Ich werte aufgrund der vorgebrachten Voten dies als Auftrag, der offiziell bestehenden freiwilligen Abgabe von Halterinnen und Haltern von Pferden zu neuem Leben zu verhelfen … Im laufenden Jahr sind hier insgesamt bloss rund CHF 200 zusammengekommen. Der Gemeinderat wird das weitere Vorgehen beschliessen.

 

Baurechtszinsfestlegung Wohngenossenschaft Rösmatt

Dem Abschluss eines Baurechtsvertrags zwischen der Gemeinde als Landeignerin und der Wohngenossenschaft Rösmatt im Jahr 2013 waren langwierige Abklärungen und politische Auseinandersetzung vorangegangen. Der vom damaligen Gemeindepräsidenten Max Eichenberger mit dem damaligen Präsidenten der Wohngenossenschaft Heinz Rüegger abgeschlossene Vertrag sieht eine Anpassung des Baurechtszinses jeweils nach zehn Jahren während der vertraglichen Dauer von 50 Jahren (verlängerbar in zwei Schritten um insgesamt nochmals 50 Jahre) vor. Diesen Baurechtszins hat die Wohngenossenschaft an die Gemeinde zu entrichten.

Es war in den Jahren 2010 – 2012 in allen Auseinandersetzungen immer wieder herausgestrichen worden, dass die Gemeinde von der erwarteten, und jeweils marktwirtschaftlich errechneten, Baurechtszinssteigerung profitieren würde. Der Vertrag von 2013 beinhaltet eine feste Formel, nach welcher der Baurechtszins berechnet wird. Eine wichtige Komponente ist der Landpreis der Parzelle, berechnet auf dem Preis für unbebautes Land. Je höher dieser Preis sich darstellt, desto mehr steigt der Baurechtszins. Die Formel ist vertragsgemäss verbindlich. Der mögliche politische Spielraum besteht in einem allfälligen Discount nach der genauen marktwirtschaftlichen Berechnung. Da in der Urnenabstimmung von 2011 ein solcher Discount zum Wohngenossenschaftsstart abgelehnt worden war, hatte der aktuelle Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, unter Beachtung des damaligen Volkswillens diesen Discount auch in der Folge nicht einzuräumen zu dürfen.

Die daraus resultierende Baurechtszinssteigerung von insgesamt CHF 20'050 - CHF 57'050 für die Jahre 2024 -2033 gegenüber CHF 37'000 p.a. für die vergangenen zehn Jahre - wurden von der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 als zu hoch erachtet und entsprechend abgelehnt. Sie hätten zu einer Verteuerung der Mieten je nach Quadratmeterzahl der Wohnungen von CHF 75 – CHF 125 pro Monat für die zehnjährige Dauer von 2024 bis 2033 geführt. Aus Sicht des Gemeinderats war wenig hilfreich, dass die Wohngenossenschaft in zwei Verhandlungsrunden kein eigenes konkretes Angebot präsentiert hatte.

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindeversammlung werden die Verhandlungen des Gemeinderats mit der Wohngenossenschaft Rösmatt erneut aufgenommen.

 

Ablehnung Austritt aus der Stiftung Wollmatt

Rodersdorf ist seit Errichtung der Stiftung Alters- und Pflegeheim in Dornach im Jahr 1985 Mitglied der Stiftung und hat dafür einen ansehnlichen finanziellen Beitrag geleistet. Offiziell finanziert Rodersdorf damit drei Betten im Alters- und Pflegeheim.

Der Gemeinderat Rodersdorf wollte aus der Stiftung Wollmatt austreten. Diese Massnahme war bereits 2007 im Altersleitbild Rodersdorf als Ziel verankert worden. Hofstetten-Flüh und Seewen haben diesen Schritt bereits vor Jahren vollzogen, Metzerlen-Mariastein tritt ebenfalls per Ende 2025 aus. Statutengemäss und unter Berücksichtigung der Abschreibung der ursprünglichen Investition bei erfolgtem Rücktritt per 31. Dezember 2025 hätte Rodersdorf Anrecht auf Rückzahlung von CHF 300'000 gehabt. Diese Summe wäre zur Verfügung gestanden, um altersgerechtes Wohnen in Rodersdorf oder Umgebung zu fördern. Angedacht war eine entsprechende Investition in ein privates Projekt in Flüh oder in ein Projekt in Rodersdorf. Dabei handelte es sich um altersspezifische Infrastrukturen in den Wohnungen, verbunden mit einem Vorzugs-Mietrecht. Nach Ansicht des Gemeinderats war auch aufgrund der kürzlichen Umfrage zum Älterwerden in Rodersdorf die Erweiterung des betreuten Wohnens im Alter zuhause (im eigenen Haus, der gewohnten Wohnung oder zumindest in der eigenen Gemeinde) besonders unterstützungswürdig.

Obschon nach Austritt der Gemeinde Rodersdorf die Belegung von Betten in der Stiftung Wollmatt in Dornach unverändert weiter möglich gewesen wären – ein entsprechendes Bestätigungsschreiben von Seiten der Stiftung war eingegangen –, und trotz der Aussicht auf eine zweckgebundene Rückzahlung von CHF 300’000 entschied die Mehrheit der zahlreich erschienen Stimmberechtigten, den Austritt aus der Stiftung Wollmatt abzulehnen.

Der Gemeinderat wird nun das Austrittsschreiben zurückziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des abgelehnten Austritts die erhoffte Investitionssumme von CHF 300'000 für Menschen, die betreutes Wohnen im Alter zuhause in Rodersdorf wünschen, nicht zur Verfügung steht.

 

Altersgerechte Gemeinde Rodersdorf

In meiner Funktion als Gemeindepräsident werde ich mich weiter mit aller Kraft für zukunftsgerichtete Wohn- und Betreuungsformen von älteren und pflegebedürftigen Menschen in Rodersdorf einsetzen. Ich habe mit grosser Freude davon Kenntnis genommen, dass wir gemäss Ida Boos, Pro Senectute, nach zusätzlichen Anstrengungen mit der Auszeichnung «Altersgerechte Gemeinde Rodersdorf» rechnen dürfen. Ich danke allen, die dafür einstehen.

 

Ein besonderer Dank geht auch an alle Stimmberechtigten, die an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 teilgenommen haben. Was auch immer entschieden wird: der Souverän hat immer Recht. Und Siegerin ist die direkte Demokratie, die uns so viel bedeutet.

 

Herzlicher Gruss von der Leimenstrasse 2

Thomas Bürgi

Gemeindepräsident Rodersdorf

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