Erlass einer Planungszone

Öffentliche Auflage Erlass Planungszone
27. Apr. 2023
Erlass einer Planungszone gemäss § 23 Planungs- und Baugesetz Solothurn (PBG) auf den Parzellen GB Nr. 221, 268, 844, 317 und 314 (südöstlicher Teil) für die Dauer von max. 5 Jahren.

Gestützt auf § 23 Planungs- und Baugesetz (PBG) legt der Gemeinderat den Erlass der Planungszone auf den Parzellen GB Nrn. 221, 268, 844, 317 und 314 (südlicher Teil) öffentlich auf. Gemäss § 23 Abs. 5 PBG wird die Planungszone mit dieser Publikation der Auflage wirksam.

Die öffentliche Auflage findet statt:

Auflagedauer:vom 27. April 2023 bis 26. Mai 2023
Ort:           Gemeindeverwaltung Rodersdorf
Öffnungszeiten: Schalterstunden der Gemeindeverwaltung:
 Dienstag             07:30 – 11:00 Uhr
 Mittwoch           15:00 - 18:30 Uhr

 

Die Planungszone wird zudem auf der Webseite der Gemeinde Rodersdorf publiziert:

www.rodersdorf.ch

Zur öffentlichen Auflage gelangen folgende Dokumente:

·      Erlass Planungszone Entwicklungsgebiete 1:2000 und Beschluss des Gemeinderates

Gemäss § 16 Abs. 1 und § 23 Abs. 3 PBG kann während der Auflagefrist jedermann, der durch die Planungszone berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.

Schriftliche Einsprachen sind bis spätestens am 26.5.2023 an den Gemeinderat Rodersdorf (Datum des Poststempels) zu richten.

Gemeinderat Rodersdorf

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