Mit dem Projekt eBauSO wurde das Baugesuchsverfahren in das Dienstleistungsangebot des kantonalen eGovernment-Portals my.so.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingebunden. Damit wird der gesamte Ablauf mit den Gesuchstellenden und den Behörden digital und papierlos zu gestaltet.
Nachdem der Kanton die Pilotphase abgeschlossen hat, werden die Solothurner Gemeinden das elektronische Baubewilligungsverfahren (eBauSO) im Jahr 2026 einführen. Die Gemeinde Rodersdorf hat diesen Schritt vollzogen und der Betrieb läuft ab sofort. https://portal-ebau.so.ch/ Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
In der Zeit bis zum 13. Juni 2026 können Baubewilligungsgesuche noch in Papierform eingereicht werden
Mit eBauSO wird das gesamte Baubewilligungsverfahren digitalisiert. Nicht nur die Eingabe, sondern auch die gesamte Kommunikation zwischen den Gesuchsstellenden und der Gemeinde erfolgt digital bis zur Schlussabnahme über das eBau-Portal. Die Erfassung und Einreichung der Gesuche erfolgt über für alle Gemeinden einheitliche Formulare, in denen die gesuchstellenden Personen online durch die Formulare «geführt» und auf fehlende Eingaben hingewiesen werden. Auch die öffentliche Planeinsicht ist bequem über das eBau-Portal möglich.
In allen Gemeinden und den eingebundenen Fachstellen sind die internen Verarbeitungsprozesse papierlos und digital organisiert. Die Zirkulation der Baugesuche in der Verwaltung ist digitalisiert und basiert auf digitalen Fallakten.
Das einfach aufgebaute und intuitiv bedienbare eBau-Portal ist ein digitaler Service unserer Gemeinde, der in den kantonalen Online-Schalter my.so.ch integriert und über die gängigen Browser zugänglich ist. Für Fragen steht eine integrierte Online-Hilfe mit Kurzanleitungen für jede Funktion zur Verfügung. Ausserdem kann das eBau-Kompetenzzentrum für technische Fragen kontaktiert werden. Fachliche Fragen beantworten wir gerne weiterhin per E-Mail oder auch telefonisch.
Das Einspracheverfahren mit den Einsprechenden und das Beschwerdeverfahren mit den Beschwerdeführenden erfolgt weiterhin über den Papierweg.