Leimenstrasse 2
4118 Rodersdorf
Telefon: 061 731 33 16
Urnen-Öffnungszeiten:
(jeweils am Abstimmungssonntag)
Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Verwendung des Zustellkuverts für Wahlen und Abstimmungen:
Abgabeschluss siehe oben!
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
Die rechtliche Basis für Wahlen und Abstimmungen ist in der Gesetzgebung über die politischen Rechte geregelt. Im Detail handelt es sich um die Nrn.: 113.111 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) und 113.112 Verordnung über die politischen Rechte (VpR). Mehr
Die Gemeindeverwaltung führt das Stimmregister, bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen bis am 4. letzten Samstag vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu. Wenn Sie als stimmberechtigte Person vor der Abstimmung keine Unterlagen erhalten oder Ihren Stimmrechtsausweis verloren haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Am Abstimmungs- resp. Wahlsonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Abstimmungs- resp. Wahlresultat. Die Ergebnisse werden im Aushang und im Internet publiziert.
Gemeindeverwaltung Rodersdorf
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