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Teilweise Aufhebung des Fischereiverbotes und Aufhebung des Betretungsverbots

28. August 2026
  1. Die im Amtsblatt vom 13. Juli 2026 publizierte Allgemeinverfügung betreffendBetretungs- und Fischereiverbot wird mit der vorliegenden Verfügung erstetzt.
  2. Das Betretungsverbot der Fliessgewässer wird für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Solothurn aufgehoben.
  3. Das Fischereiverbot in den Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel und des Chastelbach wird bis am 1. Oktober 2026 verlängert.
  4. Für alle übrigen Gewässer des Kantons wird das Fischereiverbot per sofort aufgehoben.
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Allgemeinverfügung Teilaufhebung Betretungsverbot (PDF, 172 kB) Download 0 Allgemeinverfügung Teilaufhebung Betretungsverbot