Geschichte Rodersdorfs

Die KIRCHLICHEN VERHÄLTNISSE

sind für das Verständnis des weiteren Geschichtsverlaufes unerlässlich. Rodersdorf war Pfarrdorf eines Kirchspiels, zu welchem auch die Dörfer Biederthal, Liebenswiller und Burg zählten. Wie der ganze Sundgau und das Oberelsass gehörte es zum Bistum Basel und war dem Landkapitel Leimental zugeteilt, welches von Nuglar-St. Pantaleon bis Altenpfirt und von Muesbach bis Beinwil über sechzig Pfarreien umfasste.

Rodersdorf war eine der fettesten Pfründe des Dekanats. Ausser der Pfarrkirche bestand schon vor 1249 eine dem heiligen Kreuz, St. Katharina und St. Erasmus geweihte Kapelle. Sie wurde 1294 von Bischof Berthold von Pfirt zu einer Kaplanei umgewandelt, welche bis zur Französischen Revolution Bestand hatte. Der Kirchensatz, und somit auch die Rechte an den Einkünften, lag durchwegs in den Händen der Dorfherren; zuerst der Ratolsdorfer, dann der Rotberger. Diese stellten jeweils den Pfarrektor, welcher nach den Gebräuchen der damaligen Zeit die Einkünfte einstrich und vor Ort einen sogenannten Leutpriester einsetzte und besoldete.

Päpstlicher Ablassbrief
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Päpstlicher Ablassbrief

Der Verkauf des Kirchdorfes an Solothurn machte Rodersdorf zur internationalen Pfarrei. Fortan mussten die zum Fürstbistum Basel gehörigen Burgthaler und die österreichischen Biederthaler und  Liebenswiller im Ausland taufen, heiraten und ihre Toten begraben. Als Biederthal und Liebenswiller  nach dem Dreissigjährigen Krieg französisch geworden waren, sassen gar drei Nationen in einer Kirche. Wie Pater Anselm Dietler in seinen Vetera Analecta überliefert ruhten ihre Toten auf dem Friedhof fein säuberlich getrennt; die Rodersdorfer in der Mitte, die Biederthaler westlich und die Liebenswiller östlich davon.

Erst 1804, unter Napoleon, wurden die anderen Dörfer kirchlich von Rodersdorf losgelöst, nachdem sie schon vorher vom Bistum Basel getrennt und zum Bistum Strassburg geschlagen worden waren, wodurch der Pfarrer vorübergehend zwei bischöflichen Herren dienen musste.

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